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Diese Regelung gilt nur für Studierende, die keinen Joker mehr erhalten haben.
Bei einigen Modulen gibt es seit HS21 die Möglichkeit, den Prüfungstermin in die Repetitionsperiode zu verlegen. Die Verschiebung einer Prüfung auf die Repetitionsperiode müssen Sie online auf der Homepage der MNF im Bereich Studium vornehmen. Sie haben dazu bis zum Ende der Stornierungsfrist Zeit. Für die Module des Herbstsemesters ist das jeweils Ende November und für die Module des Frühjahrssemesters ist es in der 1. Woche Mai. Die genauen Fristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei jedem Modul unter dem Punkt «Organisation». Diese Fristen sind verbindlich. Allfällige Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung
(Übungen etc.) müssen unabhängig vom Prüfungstermin erfüllt werden.
In der Physik betrifft dies die Module
MAT 111 Lineare Algebra I
MAT 121 Analysis I
PHY 311 Mechanik
PHY 312 Mathematische Methoden der Physik I
PHY 331 Quantenmechanik I
PHY 321 Elektrodynamik
PHY 322 Mathematische Methoden der Physik II